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Novelle Ärztegesetz

Die Novelle zum Ärzte- und Zahnärztegesetz umfasst die Versicherungspflicht für freiberuflich tätige / niedergelassene Ärzte:
(Rein angestellt tätige Ärzte sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.)

  • Die Mindestversicherungssumme beträgt € 2 Mio. für Personen-, Sach- UND (reine, sowie abgeleitete) Vermögensschäden
  • Die Haftungsgrenze pro Versicherungsjahr darf das 3fache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Für Gruppenpraxen in der Rechtsform GmbH und private Krankenanstalten gilt das 5fache der Mindestversicherungssumme.
  • Im Vertrag muss die uneingeschränkte Nachhaftung verankert sein
  • PatientInnen haben direktes Klagsrecht gegen den Versicherer
  • Die Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung an die österreichische  Ärztekammer ist verpflichtend erforderlich
     
    Download Gesetzestext (Bundesgesetzblatt)

 

 

 
Themenschwerpunkt Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit - das unterschätzte Risiko 

Wussten Sie, dass ...

... zur Zeit 400.000 Österreicher berufsunfähig sind.
... 26% aller BU-Rentner des Jahres 2006 jünger als 45 Jahre waren.
... in über 90% aller Fälle Krankheiten die Ursache der Berufsunfähigkeit sind.
... die durchschnittlichen BU-Ansprüche von der Sozialversicherung nur ca. 30% der letzten Bezüge ausmachen.

Gerade Berufsunfähigkeit kann heute jeden treffen.

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