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betriebliches vorsorgemanagement und consulting gmbh unabhängig und kompetent __________________________________________________ |
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Die Novelle zum Ärzte- und Zahnärztegesetz umfasst die Versicherungspflicht für freiberuflich tätige / niedergelassene Ärzte: (Rein angestellt tätige Ärzte sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.) - Die Mindestversicherungssumme beträgt € 2 Mio. für Personen-, Sach- UND (reine, sowie abgeleitete) Vermögensschäden
- Die Haftungsgrenze pro Versicherungsjahr darf das 3fache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Für Gruppenpraxen in der Rechtsform GmbH und private Krankenanstalten gilt das 5fache der Mindestversicherungssumme.
- Im Vertrag muss die uneingeschränkte Nachhaftung verankert sein
- PatientInnen haben direktes Klagsrecht gegen den Versicherer
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Themenschwerpunkt Berufsunfähigkeit |
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Berufsunfähigkeit - das unterschätzte Risiko
Wussten Sie, dass ... ... zur Zeit 400.000 Österreicher berufsunfähig sind. ... 26% aller BU-Rentner des Jahres 2006 jünger als 45 Jahre waren. ... in über 90% aller Fälle Krankheiten die Ursache der Berufsunfähigkeit sind. ... die durchschnittlichen BU-Ansprüche von der Sozialversicherung nur ca. 30% der letzten Bezüge ausmachen.
Gerade Berufsunfähigkeit kann heute jeden treffen. Details finden Sie hier! __________________________________________________ |
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13 % Ihres Jahresüberschusses steuerfrei! |
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